Anlage 1 zur Satzung der Sterbekasse Weseke
Beitrags- und Leistungstarif ab 01.01.2024
1.Allgemeines
Der Beitrags- und Leistungstarif ist Bestandteil der Satzung und soll vermeiden, bei jeder Änderung der Beiträge oder Leistungen die Satzung ändern zu müssen.
2.Einmaliges Eintrittsgeld
Für jedes Jahr, dass das Eintrittsalter höher als 16 Jahre ist, ist ein Beitrag von 13,00 Euro
als einmaliges Eintrittsgeld zu bezahlen.
3.Beiträge, § 3, Absatz 1 der Satzung
Der monatliche Beitrag für den am 01.01.2019 vorhandenen Bestand beträgt für jedes Versicherungsverhältnis 1,85 Euro.
Für Neueintritte ab dem 01.01.2019 beträgt der monatliche Beitrag für jedes Versicherungsverhältnis 1,35 Euro.
4.Leistungen-Sterbegelder, § 4, Absatz 1 der Satzung
Das Sterbegeld beträgt 830,00 Euro.
Für jedes beitragsfrei versicherte Kind beträgt das Sterbegeld 205,00 Euro.
5.Gültigkeit
Dieser Beitrags- und Leistungstarif gilt ab 01.01.2024.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 16.10.2023.
Borken-Weseke, den 16.10. 2023
Der Vorstand